• Analyse aktueller Vergleichsobjekte und Berücksichtigung regionaler Markttrends.
• Wertermittlung auf Basis der anerkannten Verfahren gemäß ImmoWertV:
‒ Vergleichswertverfahren (z. B. bei Eigentumswohnungen und Grundstücken)
‒ Ertragswertverfahren (z. B. bei vermieteten Mehrfamilienhäusern)
‒ Sachwertverfahren (z. B. bei Einfamilienhäusern und individuellen Objekten)